KatzenSchutzVerOrdnung

 

Seit dem 01.07.2023 gilt im gesamten Kreis Recklinghausen die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Katzen und Kater, die in den Freigang gehen.

Die Regelung betrifft also alle Freigänger in Recklinghausen, Marl, Oer-Erkenschwick, Datteln, Dorsten, Haltern am See, Waltrop, Castrop-Rauxel, Herten und Gladbeck.

In einigen Gemeinden gab es bereits vor 2023 kommunale Vorschriften, nach denen die Tiere kastriert und gekennzeichnet werden mussten, mit der Entscheidung der kreisweiten KSVO (KatzenSchutzVerOrdnung) wurden diese jedoch enthoben und eine einheitliche Regelung für alle 10 Gemeinden eingeführt.

Neu dabei: Die Gemeinden selbst sind nun nicht mehr für die Umsetzung und das Nachhalten der KSVO verantwortlich, sondern alle Zuständigkeiten liegen nun gebündelt beim Kreis Recklinghausen, genauer gesagt beim Veterinärwesen als übergeordnete Stelle.

Diese längst überfällige Verordnung haben sich viele Katzenschützer:innen aus dem gesamten Kreis Recklinghausen per Zusammenschluss zur „Tierschutz Initiative Kreis Recklinghausen“ hart erkämpft! Bis 30.06.2028 läuft diese erste Verordnung – nach Ablauf der Zeit wird der Kreis, mithilfe der in den 5 Jahren zusammengetragenen Daten aus den 10 Gemeinden, entscheiden, wie es weitergeht.

Im Zuge der Umsetzung der KSVO können Tierschutzvereine aus dem Kreis Recklinghausen Personen bestimmen, die als „Berechtigte im Sinne der KSVO des Kreises Recklinghausen“ gelten und zur Durchführung der in der Verordnung geregelten Maßnahmen vom Fachbereich Veterinärwesen zugelassen worden sind.

Das sind diejenigen Katzenschützer:innen, die Fangaktionen durchführen, Tiere in ihren Tierheimen, Vereinen oder Projekten temporär aufnehmen, sie kastrieren und kennzeichnen lassen dürfen und danach wieder am Fangort ausgliedern. Über alle diese Aktionen wird dem Kreis genau Bericht erstattet. Im Gegenzug -und auch das ist eine sehr enorme Veränderung, Verbesserung und dringend notwendige Maßnahme- erstattet der Kreis Recklinghausen den Vereinen die Kastrations- und Kennzeichnungskosten für die herrenlosen Katzen!

Auch das ist neu; denn obwohl es bereits in der Vergangenheit vereinzelte, kommunale KSVO gab, mussten die Tierschützer:innen die Kosten für die Unfruchtbarmachung und das Kennzeichnen der Tiere selbst zahlen.

Die kreisweit eingeführte KSVO leistet also einen enormen Beitrag zum Tierschutz, bietet den Katzenschützer:innen ein grosses Stück mehr Rechtssicherheit in der Umsetzung, verpflichtet die Tierhalter ohne Wenn und Aber dazu, ihre Tiere kastrieren und kennzeichnen zu lassen und entlastet zudem noch die Kassen der Tierschutzvereine im Kreis!

Das ist mega toll und muss auf jeden Fall bestehen bleiben!

Wer noch mehr über das Thema erfahren will, schaut mal bei der Tierschutz Initiative Kreis Recklinghausen vorbei. Von hier aus wurde die KSVO erwirkt!

Die KSVO zum Nachlesen findet ihr HIER

Und Tinas Zulassung als Berechtigte dürft ihr natürlich auch einsehen 

Halterner Streunerprojekt by Tina

Hilfe für Seestadtkatzen

 

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